Hartz 4 Sanktionen teilweise abgeschafft – Bundesverfassungsgericht erklärt das Vorgehen für teilweise verfassungswidrig

2018 haben die Jobcenter rund 904.000 Sanktionen verhängt,
Der Hartz-IV-Satz für einen allein stehenden Erwachsenen liegt derzeit bei 424 Euro. (ab 1. Januar 2020 steigt er auf 432 Euro). Diese Leistungen, also das absolute Existenzminimum um 60 oder 100 Prozent zu kürzen, ist jetzt vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt worden!
Allerdings dürfen weiterhin zu Sanktionszwecken 30% abgezogen werden.

Um sich einen Überblick zu verschaffen hier der Regelsatz für 2019:

Quelle: https://www.hartziv.org


In der Vergangenheit gab es immer wieder auch 100 % Sanktionen und die Betroffenen hatten kein Geld für Strom und Miete und haben häufig die Wohnung verloren. Auch ich war schon betroffen. Gut gemeinter Rat einer Sachbearbeiterin:” Leihen sie sich doch das Geld bei Verwandten.” Hätte ich ne reiche Tante in der Hinterhand, wäre ich dann hier? 100% Sanktion -das bedeutete null Euro für eine festgesetzte Frist von 3 Monaten!


Der Grund: Kündigung im gegenseitigen Einverständnis, wegen Mobbing. Ich musste zum Amtsarzt. Der hat bestätigt, das es Mobbing war – aber Kündigung im gegenseitigen Einverständnis – geht gar nicht! Das gesperrte Geld wurde nicht nachträglich ausbezahlt. Existenzangst. keine Kohle, das macht krank!
Bei Sanktionen geht um Strafen für mangelnde Mitwirkung. Da reicht schon ein verpasster Termin beim Jobcenter. Diese 3 Monatsfrist wurde auch fortgeführt, selbst wenn die/der Betroffenen nun besonders eifrig mitwirkten.


Jetzt entschied das Gericht:
“Da der Gesetzgeber an die Eigenverantwortung der Betroffenen anknüpfen muss, wenn er existenzsichernde Leistungen suspendiert, weil zumutbare Mitwirkung verweigert wird, ist dies nur zumutbar, wenn eine solche Sanktion grundsätzlich endet, sobald die Mitwirkung erfolgt. Die Bedürftigen müssen selbst die Voraussetzungen dafür schaffen können, die Leistung tatsächlich wieder zu erhalten.”


Gegen eine Totalsanktionierung entschied jetzt das Gericht:
“Auch gegen die Erforderlichkeit dieser Sanktion bestehen erhebliche Bedenken. Der grundsätzliche Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers ist hier eng, weil die Sanktion eine gravierende Belastung im grundrechtlich geschützten Bereich der menschenwürdigen Existenz bewirkt. Er ist überschritten, weil in keiner Weise belegt ist, dass ein Wegfall existenzsichernder Leistungen notwendig wäre, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Es ist offen, ob eine Minderung der Regelbedarfsleistungen in geringerer Höhe, eine Verlängerung des Minderungszeitraums oder auch eine teilweise Umstellung von Geldleistungen auf Sachleistungen und geldwerte Leistungen nicht genauso wirksam oder sogar wirksamer wäre, weil die negativen Effekte der Totalsanktion unterblieben.
Erfreulich, Hartz-IV-Empfänger müssen ab sofort keine drastische Kürzung oder vollständige Streichung ihrer Leistungen mehr befürchten. Monatelange Minderungen um 60 Prozent oder mehr sind mit dem Grundgesetz unvereinbar.”


Dies gilt allerdings nur für Personen über 25 Jahren. Für Menschen unter 25 Jahre ändert sich leider nichts. Aber gerade bei Menschen unter 25 gab es in der Vergangenheit oft besonders einschneidende Sanktionen. So wurde es jungen Erwachsenen unter 25 oft unmöglich gemacht, eigene Wohnung zu beziehen, weil das Amt die Kosten für die Wohnung verweigerte.


Was passierte bisher bei Hartz-IV-Sanktionen?
Betroffene bekamen drei Monate weniger oder gar kein Geld. Wer ohne triftigen Grund einen Termin versäumte, büßte zehn Prozent des sogenannten Regelsatzes ein. (Es gab Fälle, wo eine Krankheit nicht als Entschuldigung anerkannt wurde). Der Regelsatz liegt für allein lebende Erwachsene bei 424 Euro monatlich (432 Euro ab 2020).
Weitere Gründe: Wer ein Jobangebot ausschlug oder eine Fördermaßnahme abbrach, setzte 30 Prozent aufs Spiel, beim zweiten Mal in einem Jahr 60 Prozent oder mehr.
Beim dritten Mal entfiel das Arbeitslosengeld II komplett, samt Heiz- und Wohnkosten. Häufig traf es junge Menschen unter 25 Jahren.

Das sieht selbst die Bundesagentur für Arbeit kritisch. Vielleicht werden Sanktionen eines Tages komplett abgeschafft. Denn: “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.”